Zweifel an der Krankmeldung – So können Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung einbehalten

Krank direkt nach der Kündigung – genau für die Dauer der Kündigungsfrist. Kommt Ihnen bekannt vor? Fachanwalt Kagan Ünalp erklärt, warum Sie in solchen Fällen nicht einfach zahlen müssen, wie Sie den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern und was ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts für Sie bedeutet.

Willkommen zu Recht auf den Punkt Arbeitsrecht für Arbeitgeber. Heute geht es ein Thema, das viele Arbeitgeber frustriert.: Entgeltfortzahlung trotz berechtigter Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Beispiel, der Arbeitnehmer meldet sich wiederholt am letzten Tag seines Urlaubs krank und verlängert diesen zwei Wochen.

Was tun Sie also, wenn Sie sich ziemlich sicher sind, der ist gar nicht krank, aber Sie sollen trotzdem erst mal zahlen.

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Mein Name ist Kagan Ünalp, ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertrete seit über zwanzig Jahren ausschließlich Arbeitgeber.

Heute erkläre ich Ihnen, wie Sie bei Zweifeln an der Krankheit von Arbeitnehmern vorgehen können. Der Beweiswert der AU.


In Deutschland hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen sehr hohen Beweiswert. Das will der Gesetzgeber so. Das heißt, legt der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, gilt er erst mal als krank. Und der Arbeitgeber zahlt immer, sogar obwohl er große Zweifel hat und ärgert sich. Weil er nämlich denkt, ich habe sowieso keine Chance, ich werde vor Gericht verlieren. Und man will ja auch nichts Unrechtes tun.

Aber das stimmt so pauschal nicht. Okay, machen wir es der Reihe nach.


Wer muss eigentlich was beweisen?


Normalerweise trägt der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht die Darlegungs- und Beweislast. Aber nicht hier. Hier hat der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast, dass er arbeitsunfähig ist. Dies beweist er dadurch, dass er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Aufgabe des Arbeitgebers ist es nun, diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegzubekommen, wenn er Zweifel hat.


Und damit wäre dann auch der Beweiswert des Arbeitnehmers weg, dass er krank war.


Der Arbeitgeber muss also nicht beweisen, dass der Arbeitnehmer gesund war und das ist jetzt wichtig. Der Arbeitgeber muss nur Tatsachen darlegen, warum er begründete Zweifel an der AU hat.


Das ist eine ganz andere Qualität und das ist machbar.

Was heißt das jetzt konkret? Machen wir ein ganz typisches Beispiel.


Ein Arbeitnehmer meldet sich direkt nach einer Abmahnung oder nach einem Kündigungsgespräch krank. Der Arbeitgeber muss jetzt nur sagen, Herr Richter, es gab ein Gespräch, eine Kündigung und unmittelbar danach eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und zwar genau für die Dauer der Kündigungsfrist.


Oder ein anderes Beispiel. Herr Richter, der Arbeitnehmer war krank bis zum Freitag und am Montag kommt die Erstbescheinigung. Jetzt soll ich noch mal sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten?

Sie müssen als Arbeitgeber nur diese Umstände darlegen, sonst nichts.


Diese Tatsachen reichen unter Umständen, den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern.


Dann gilt die AU nicht mehr als Beweis und der Spieß dreht sich.

Wie läuft das praktisch?


Bleiben wir bei unserem Fall, der Arbeitnehmer ist nach Ausspruch einer Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist krank.


Wir empfehlen immer zuerst eine mündliche Anhörung des Arbeitnehmers. Hören Sie sich an, was der Arbeitnehmer ad hoc zu erzählen hat. Das ist meist interessant und verbaut vor allem einem späteren Anwalt zahlreiche Ausredemöglichkeiten.


Dann geben Sie ihm noch einmal eine Woche Zeit, sich das Ganze zu überlegen und schriftlich Stellung zu nehmen.


Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass das alles nur Schutzbehauptungen sind, behalten Sie die Entgeltfortzahlung ein.


Dann müssen Sie vorher nicht zu Gericht.

Der Ball liegt dann wieder beim Arbeitnehmer. Er muss dann klagen. Und wenn das Gericht jetzt sagt, ja, diese Umstände reichen, der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erschüttert, wie im vorliegenden Fall übrigens passiert, dann muss der Arbeitnehmer irgendwie beweisen, dass er doch krank war. Und das ist meist gar nicht so einfach.


Der behandelnde Arzt muss dann als Zeuge oder Sachverständiger aussagen. Der Arbeitnehmer muss diesen von der Schweigepflicht entbinden. Und der Arzt muss erklären, ja, ich habe ihn untersucht. Und ja, er war wirklich krank. Und ja, er war auch arbeitsunfähig krank.


Ich habe ihn nämlich gefragt, was er arbeitet und habe festgestellt, dass er mit dieser Krankheit diese Tätigkeit nicht ausüben kann.


Da habe ich ja manchmal schon Zweifel.

Kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit auf diesem Weg dann doch noch beweisen, muss der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung nachzahlen. Okay.


Aber gelingt der Beweis nicht, bekommt der Arbeitnehmer nichts.

Also zusammengefasst, bevor Sie Entgeltfortzahlung einbehalten, dokumentieren Sie bitte die Gründe für die Zweifel sachlich, aber deutlich.


Hören Sie sich den Arbeitnehmer mündlich und schriftlich an und fragen ihn, was sagen Sie zu diesen Umständen? Danach treffen Sie eine Entscheidung, zum Beispiel Zahlung verweigern.
Dann liegt der Ball wieder beim Arbeitnehmer. Der muss klagen. Er muss aktiv werden und die und die Entgeltfortzahlung einklagen.

Ein aktuelles Fallbeispiel ist unser eigener Fall von dem Bundesarbeitsgericht.


Wenn ich Ihnen den Fall schildere, werden ein paar von Ihnen schon vermutlich etwas schmunzeln.


Es geht einen Lagerarbeiter, bei unserem Mandanten seit zweitausendzwei beschäftigt.


Dieser hatte sich schon mehrmals in der Vergangenheit aus dem Urlaub krankgemeldet. Wir sind nun im Jahr zweitausendzweiundzwanzig. Er hat Sommerurlaub vom zweiundzwanzigsten August bis zum neunten September und ist in Tunesien.


Am siebten September, also zwei Tage bevor er zurück muss, kommt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Von einem tunesischen Arzt angeblich strikte Bettruhe wegen Rücken.
Und zwar drei Wochen bis zum dreißigsten September.


Der Arzt bestätigt ihm Reiseunfähigkeit jetzt anstatt Arbeitsunfähigkeit.


Am achten September, also einen Tag, nachdem er eigentlich krank wurde, bucht er ein Fährticket für den neunundzwanzigsten September. Da ist er aber voraussichtlich noch reiseunfähig. Am neunundzwanzigsten September tritt er tatsächlich die Rückreise nach Deutschland an, drei Tage mit der Fähre, elf Stunden mit dem Auto.


Zurück in Deutschland folgt die Erstbescheinigung wegen Rücken.


Mandant sagt, das passt nicht zusammen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht glaubwürdig. Sie ist erschüttert und behält die Entgeltfortzahlung ein.
Es folgt die Klage des Arbeitnehmers.


Erste Instanz sagt, das reicht. Die AU ist erschüttert, kein Geld.


LAG, zweite Instanz, sagt, AU hält. Arbeitgeber soll zahlen.


Bundesarbeitsgericht sagt, das LAG hätte alle Umstände in einer Gesamtschau würdigen müssen. AU ist erschüttert und damit weg, kein Geld.


Also wenn mehrere Indizien zusammenkommen, kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Beweiskraft verlieren. Das ist jetzt neu.

Fazit für den Arbeitgeber ist, wenn Sie solche Fälle in Ihrem Unternehmen kennen, ziehen Sie eine Grenze.


Lassen Sie sich nicht alles gefallen. Schützen Sie Ihre anderen Mitarbeiter, die regelmäßig für andere einspringen müssen. Sie müssen nicht beweisen, dass der Arbeitnehmer gesund war. Sie können die Entgeltfortzahlung einbehalten und müssen Ihre Zweifel darlegen anhand von Tatsachen. Der Arbeitnehmer hat dann wieder den Ball, er muss die Entgeltfortzahlung einklagen.

Wir helfen Ihnen, diese Fälle strategisch, rechtssicher und mit Fingerspitzengefühl anzugehen. Wenn Sie sichergehen wollen, wie Sie bei Zweifeln an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen agieren, besuchen Sie mich gerne in meinen Seminaren.

Ich freue mich auf Sie. Bis zum nächsten Mal bei Recht auf den Punkt, Arbeitsrecht für Arbeitgeber.

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Kagan Ünalp ist erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht und kennt die Praxisfragen von Unternehmern seit über 25 Jahren. Mit klarem Focus auf das gesetzte Ziel weiss er, welche Strategien  zum gewünschten Ergebnis  führen.
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