Urlaub verlängert auf Krankenschein

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Der Fall in Kürze

Drei Wochen Urlaub im Ausland. Bis kurz vor Ende scheint alles normal zu verlaufen. Dann – am vorletzten Urlaubstag – meldet sich der Mitarbeiter krank. Die Diagnosesoll schwer sein. So schwer, dass er angeblich nicht reisen kann. Kurz darauf organisiert er jedoch seine Rückreise. Er besorgt ein Fährticket, reist nach Deutschland und fährt anschließend mehrere Stunden mit dem Auto. Zunächst legt er eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland vor. Erst nach seiner Rückkehr folgt eine deutsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der Arbeitgeber hat Zweifel – und verweigert die Entgeltfortzahlung. Der Falllandet schließlich vor Gericht und durchläuft mehrere Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht. Und dort wird eine zentrale Frage geklärt: Wann reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Beweis – und wann nicht mehr?

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