Abmahnungen wirksam formulieren – Diese Fehler kosten Sie den Kündigungsgrund

Viele Arbeitgeber formulieren Abmahnungen selbst – und merken erst beim Anwalt, dass sie rechtlich nicht haltbar sind. Fachanwalt Kagan Ünalp zeigt, welche drei Funktionen eine wirksame Abmahnung erfüllen muss, welche typischen Fehler sie sofort angreifbar machen und warum Abmahnung und Kündigung sich gegenseitig ausschließen.

Willkommen bei Recht auf den Punkt Arbeitsrecht für Arbeitgeber. Viele Arbeitgeber mahnen erst mal selbst ab und investieren dabei viel Zeit und Geld. Man schaut sich verschiedene Pflichtverletzungen an, diskutiert intern, formuliert schließlich eine Abmahnung, vielleicht sogar eine zweite oder dritte und dann, dann geht man zum Anwalt, eine Kündigung vorzubereiten oder hat sie vielleicht schon ausgesprochen. Wenn dann der Anwalt erklärt, die Abmahnungen sind unwirksam oder juristisch wackelig formuliert, muss man alles noch mal machen. Warum? Weil formale Richter dem Richter sofort ins Auge springen.

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Willkommen bei Recht auf den Punkt Arbeitsrecht für Arbeitgeber.

Viele Arbeitgeber mahnen erst einmal selbst ab und investieren dabei viel Zeit und Geld.


Man schaut sich die verschiedenen Pflichtverletzungen an, diskutiert intern, formuliert schließlich eine Abmahnung, vielleicht sogar eine zweite oder eine dritte. Und dann, dann geht man zum Anwalt, eine Kündigung vorzubereiten oder hat sie vielleicht schon ausgesprochen.

Wenn dann der Anwalt erklärt, die Abmahnungen sind unwirksam oder juristisch wackelig formuliert, dann muss man alles noch mal machen.
Warum? Weil formale Fehler dem Richter sofort ins Auge springen.

Mein Name ist Kagan Ünalp. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertrete seit über zwanzig Jahren ausschließlich Arbeitgeber.


In diesem Video zeige ich Ihnen ein paar grundlegende Tipps, wie Sie Abmahnungen wirksam formulieren.

Erstens, was ist eine Abmahnung?


Die Abmahnung ist ein rechtlicher Warnschuss. Sie signalisiert dem Mitarbeiter, so nicht mehr, sonst ist Schluss.

Definieren wir kurz Abmahnung.


Die Abmahnung ist der Ausdruck der Missbilligung eines bestimmten Verhaltens. Verbunden mit der Ankündigung, wenn sich dieses Verhalten wiederholt, droht die Kündigung.

Also drei Funktionen muss eine Abmahnung erfüllen.


Erstens, die Hinweisfunktion.


Welche konkrete Pflicht besteht, zum Beispiel aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Richtlinien et cetera?

Zweitens, die Rügefunktion.


Wann und wie wurde diese Pflicht verletzt?

Und drittens, die Warnfunktion.


Was passiert beim nächsten Mal, nämlich die Kündigung?

Achtung, wichtig, ein Gespräch, eine Verwarnung oder eine Ermahnung sind keine Abmahnungen.


Hier gilt das Nutella Prinzip. Nur wo Abmahnung draufsteht, ist auch Abmahnung drin.

Zweiter Punkt, außerdienstliches Verhalten.


Was Mitarbeitende in ihrer Freizeit tun, das geht den Arbeitgeber erst mal gar nichts an.


Beispiel, ein Mitarbeiter schlägt den Chef beim Tennisturnier, das ist erst mal arbeitsrechtlich kein Problem. Aber es gibt Ausnahmen. Wenn außerdienstliches Verhalten das Arbeitsverhältnis belastet, wird es nämlich doch relevant.

Zum Beispiel ein Mitarbeiter fälscht seine Gehaltsnachweise, bei der Bank besser dazustehen.


Oder er äußert auf einer PEGIDA Demo extreme Parolen und trägt dabei hier am Hemdkragen das Firmenlogo.


Ein Polizist produziert Drogen in seiner Freizeit.


Man könnte diese Beispiele, zahlreiche Beispiele noch bringen. In solchen Fällen kann auch eine Abmahnung als auch in schweren Fällen eine Kündigung ausgesprochen werden.

Drittens, was muss eine Abmahnung enthalten?


Viele Arbeitgeber machen leichte, vermeidbare, aber entscheidende Fehler.


Eine wirksame Abmahnung muss klar und präzise formuliert sein. Grundregel ist, alles Relevante rein, alles Überflüssige raus, weil was Sie in die Abmahnung reinschreiben, müssen Sie auch beweisen.

Achtung, häufiger typischer Fehler.


Wie wir Ihnen schon mehrfach gesagt haben. Oder Sie haben wiederholt Ihre Pflichten verletzt. Wie wollen Sie so einen Satz beweisen? Wenn Sie das nicht belegen können mit Datum, Uhrzeit, Inhalt, wird die Abmahnung angreifbar oder ist schon unwirksam.


Konzentrieren Sie sich auf eine Pflichtverletzung klar, sachlich und konkret.Zum Beispiel, Sie waren am zehnten Juli zweitausendfünfundzwanzig laut Dienstplan verpflichtet, Ihre Arbeit acht Uhr aufzunehmen. Tatsächlich erschienen Sie erst acht Uhr dreißig.


Mehr braucht es nicht.


Damit ist klar, was war geschuldet? Was ist passiert?

Und jetzt noch eine wichtige Zutat, die Kündigungsandrohung.

Achtung, folgenden Fehler bitte vermeiden, wir behalten uns arbeitsrechtliche Konsequenzen vor.Das reicht nicht. Das ist keine Kündigungsandrohung.


Stattdessen schreiben Sie bitte, sollten Sie erneut gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen, müssen Sie mit einer Kündigung rechnen.

Ohne diese Warnung ist die Abmahnung unwirksam.


Wenn Sie das so machen, haben Sie die Hinweisfunktion, was er hätte tun müssen, laut Dienstplan acht Uhr Arbeit aufnehmen. Damit haben Sie die Rügefunktion und die Pflichtverletzung. Erst acht Uhr dreißig erschienen. Und Sie haben die Warnfunktion. Sie müssen mit einer Kündigung rechnen.

Vierter Punkt. Abmahnung, Kündigung oder beides?


Viele Arbeitgeber meinen, ich mahne jetzt erst mal ab, kündigen kann ich ja dann immer noch.


Das funktioniert so nicht. Denn wer abmahnt, verzichtet auf das Recht zur Kündigung wegen dieses Vorfalls.


Mit der Abmahnung sage ich rechtlich, ich beanstande das, aber Du bekommst noch mal eine Chance. Erst wenn ein neuer Pflichtverstoß kommt, kann ich kündigen.

Das bedeutet, die Abmahnung verbraucht den Kündigungsgrund. Und deswegen überlegen Sie sich, abmahnen oder kündigen? Beides geht nicht.

Ich hoffe, ich konnte schon mal ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.

Falls Sie genau wissen wollen, wie eine Abmahnung formuliert werden muss, lade ich Sie recht herzlich ein zu meinen Seminaren. Ich zeige Ihnen ganz konkret, wie eine Abmahnung aufgebaut sein muss, wie Sie formulieren müssen und wie Sie sich rechtlich absichern und wie im Worst Case ein Prozess abläuft mit echten Fällen und Checklisten.

Alle Infos und Termine finden Sie auf meiner Webseite.

Ich freu mich auf Sie. Bis zum nächsten Mal bei Recht auf den Punkt Arbeitsrecht für Arbeitgeber.

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Nur wer seine Optionen kennt, kann souverän verhandeln

Arbeitgeber stehen oft vor arbeitsrechlich komplexen Entscheidungen,  mit weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen für das Unternehmen. Nur wer das Wissen hat, um die Situation korrekt einzuschätzen, kann korrekte Riskoeinschätzungen vornehmen und zielgerichtete Strategien souverän verfolgen.
Kagan Ünalp ist erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht und kennt die Praxisfragen von Unternehmern seit über 25 Jahren. Mit klarem Focus auf das gesetzte Ziel weiss er, welche Strategien  zum gewünschten Ergebnis  führen.
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