Arbeitgebervertretung
Folgende Themen zeigen die Bandbreite unserer arbeitsrechtlichen Beratung für Arbeitgeber:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
Wir entwickeln rechtssichere und zugleich flexible Arbeitsverträge, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und zu Ihrem Unternehmen passen.
- Compliance im Arbeitsrecht
Wir sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Normen und Vorschriften eingehalten werden, um Haftungsrisiken zu minimieren.
- Veränderungsmanagement
Wir begleiten Sie bei betrieblichen Veränderungen wie Umstrukturierungen, Betriebsübergängen und Personalabbau – rechtlich sicher und strategisch durchdacht.
- Kündigungsrecht
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und unterstützen bei der Umsetzung von Kündigungsprozessen.

- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
Wir unterstützen Sie bei der Aushandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen unter Berücksichtigung der Interessen des Unternehmens und der Belegschaft.
- Arbeitszeitrecht
Wir beraten zu gesetzlichen Arbeitszeitregelungen, Überstunden und der Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Wir unterstützen Sie im Umgang mit langzeiterkrankten Mitarbeitern und bei Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
- Datenschutz im Arbeitsverhältnis
Wir klären die rechtlichen Pflichten rund um Datenschutz und Datensicherheit im Umgang mit Mitarbeiterdaten.
- Umgang mit Leistungsschwankungen und Fehlzeiten
Wir unterstützen Sie bei Maßnahmen zur Leistungssteigerung und beim rechtssicheren Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten.
- Diskriminierungsschutz und Gleichbehandlung
Wir achten auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz.
- Arbeitnehmerschutz
Wir beraten zu Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit sowie zu Maßnahmen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
- Tarifvertragsrecht
Wir beraten bei tarifrechtlichen Fragen und bei der Anwendung von Tarifverträgen auf das Arbeitsverhältnis.
- Internationales Arbeitsrecht
Wir unterstützen Sie bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte sowie bei Entsendungen ins Ausland.
- Individual- und Kollektivarbeitsrecht
Wir vertreten und verteidigen Ihre Rechte und Pflichten sowohl im individuellen Arbeitsverhältnis als auch im Zusammenspiel mit Betriebsräten und Gewerkschaften.
- Prozessführung bei Arbeitsstreitigkeiten
Wir vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten bei Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten.
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Arbeitgebervertretung — ein Ansprechpartner für alles
Unsere Kanzlei berät Sie im Kündigungsrecht, in der Vertragsgestaltung, im Umgang mit dem Betriebsrat und in Compliance-Fragen aus einer Hand. Steht eine Kündigung an, prüfen wir zugleich die zugrunde liegenden Vertragsklauseln und mögliche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Bei einer Umstrukturierung betrachten wir ebenso die arbeitsvertraglichen Anpassungen und die datenschutzrechtlichen Folgen für betroffene Mitarbeiter. Diese Themen tauchen in der Praxis regelmäßig gemeinsam auf, auch wenn sie auf den ersten Blick unterschiedlichen Rechtsgebieten zugeordnet werden.
- Verträge, die im Zuge einer Umstrukturierung plötzlich neu verhandelt werden müssen
- Kündigungsfälle, die am Ende auch Vertragsklauseln oder den Betriebsrat betreffen
- Mandate, die mit einer Frage beginnen und sich auf mehrere Themen ausweiten
FAQ
Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die betriebliche Angelegenheiten wie Arbeitszeiten, Vergütungsgrundsätze oder Ordnungsverhalten verbindlich regelt. Sie gilt unmittelbar und zwingend für alle Mitarbeiter des Betriebs, unabhängig vom individuellen Arbeitsvertrag. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der rechtssicheren Ausgestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen.
Wer schließt Betriebsvereinbarungen ab?
Betriebsvereinbarungen werden zwischen dem Arbeitgeber und dem im Betrieb gewählten Betriebsrat geschlossen. Existiert kein Betriebsrat, kann keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Wir beraten Arbeitgeber sowohl bei der Verhandlung als auch bei der Durchsetzung entsprechender Vereinbarungen.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Arbeitgeber haben zahlreiche gesetzliche Pflichten gegenüber ihren Mitarbeitern, etwa zur pünktlichen Vergütung, zum Arbeitsschutz, zur Gleichbehandlung und zur ordnungsgemäßen Dokumentation von Arbeitszeiten. Welche Pflichten im Einzelfall relevant sind, hängt stark von Branche, Betriebsgröße und individuellem Arbeitsvertrag ab. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre arbeitgeberseitigen Pflichten vollständig und rechtssicher zu erfüllen.
Was ist Tarifrecht?
Das Tarifrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, insbesondere durch Tarifverträge zu Löhnen, Arbeitszeiten und weiteren Arbeitsbedingungen. Für tarifgebundene Unternehmen sind diese Regelungen zwingend und gehen individuellen Vereinbarungen häufig vor. Wir beraten Arbeitgeber zu tarifrechtlichen Fragestellungen und deren praktischer Umsetzung im Betrieb.
Was sind Kündigungsgründe für Arbeitgeber?
Das deutsche Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Kündigungsgründen. Da jede dieser Kategorien eigene rechtliche Voraussetzungen hat, gehen wir auf unserer Seite zur Kündigung von Mitarbeitern im Detail darauf ein. Als Teil unserer umfassenden Arbeitgebervertretung begleiten wir Sie in jeder dieser Konstellationen von der Vorbereitung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Eine Kündigung nach zehn Jahren und zwei Abmahnungen in zwei aufeinanderfolgenden Monaten wird nicht funktionieren, weil es danach aussieht, als wäre die Entscheidung längst gefallen gewesen.
Man muss dem Gericht schildern, wie es tatsächlich war und wie es sich tatsächlich zugetragen hat.
Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen in einem wechselseitigen Pflichtenverhältnis: Der Arbeitgeber schuldet Vergütung, Fürsorge und einen sicheren Arbeitsplatz, der Arbeitnehmer schuldet seine Arbeitsleistung sowie Treue- und Sorgfaltspflichten. Bei Konflikten – etwa rund um Kündigungen, Abmahnungen oder Betriebsratsangelegenheiten – ist es entscheidend, die eigene Position frühzeitig rechtlich absichern zu lassen. Wir vertreten in all diesen Konstellationen ausschließlich die Interessen von Arbeitgebern.










