Herr Taubenberger berät Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts und begleitet diese sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren, die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen sowie Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München absolvierte Herr Taubenberger sein Referendariat am Landgericht München I. Seine Anwaltsstationen führten ihn zu Taylor Wessing in den Bereich Immobilienwirtschaftsrecht sowie zu RITTERSHAUS Rechtsanwälte, wo er im Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig war. Bereits während des Studiums arbeitete er über mehrere Jahre als studentischer Mitarbeiter in einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei.
Vor seinem Wechsel zu Wittig Ünalp war Herr Taubenberger als Rechtsanwalt im Baurecht und im allgemeinen Zivilrecht tätig. Diese breite zivilrechtliche Basis bringt er heute gezielt in die arbeitsrechtliche Beratung ein – ergänzt um ein wirtschaftliches Grundverständnis aus seiner kaufmännischen Vorbildung.
Seine Arbeitsweise ist geprägt von einer sorgfältigen Analyse des Sachverhalts und einer klaren, verständlichen Kommunikation. Ziel seiner Beratung ist es, Arbeitgebern Handlungsoptionen aufzuzeigen, die rechtssicher sind und sich im betrieblichen Alltag tatsächlich umsetzen lassen.